Neuer Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – kurz erklärt

Seit dem Schuljahr 2026/2027 gilt der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Er startet mit der 1. Klasse und wird schrittweise erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Anspruch für die Klassenstufen 1 bis 4.

Der Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern und der Kita-Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern haben die wichtigsten Informationen für Familien in einem gemeinsamen digitalen Flyer zusammengefasst.

📌 Kurz und kompakt erklärt:
Umfang des Rechtsanspruchs, Betreuung in Schule und Hort, Ferienzeiten, zusätzliche Betreuungsbedarfe sowie Regelungen für Förderschulen.

Unser gemeinsames Anliegen: Ganztagsbetreuung muss mehr sein als ein Betreuungsplatz. Gute Qualität, verlässliche Strukturen sowie Bildungs- und Teilhabechancen für alle Kinder müssen im Mittelpunkt stehen.

Gute Betreuung. Gleiche Chancen. Starke Perspektiven.

📥 Flyer hier herunterladen

🔎 Weitere Informationen auf dem Bildungsserver M-V

Hinweis für Familien: Alle wichtigen Informationen zur konkreten Umsetzung und Betreuung Ihres Kindes erhalten Sie über die jeweilige Schule und den Hort.

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