Unsere Kreis- und Stadtelternräte

In den Kreis- und Stadtelternräten werden Fragen, die für die Schulen im Einzugsgebiet von besonderer Bedeutung sind beraten. Laut SchulG §89 (3) müssen die Räte alle im Gebiet vorhandenen Schularten angemessen berücksichtigen.

Die Kreis- und Stadtelternräte beraten sich auch mit den zuständigen Stellen der Schulverwaltung und den zuständigen staatlichen Schulämtern zu schulspezifischen Belangen.

In Mecklenburg Vorpommern haben wir insgesamt 6 Kreiselternräte und 2 Stadtelternräte.

Kreiselternrat Ludwigslust-Parchim

9 Delegierte im LER

Kreiselternrat Mecklenburgische-Seenplatte

11 Delegierte im LER
www.KER-MSE.de

E-Mail: info@ker-mse.de

Kreiselternrat Nordwestmecklenburg

 

 

Kreiselternrat Landkreis Rostock

11 Delegierte im LER

Kreiselternrat Vorpommern-Greifswald

 

Kreiselternrat Vorpommern-Rügen

12 Delegierte im LER

Stadtelternrat Hansestadt Rostock

12 Delegierte im LER

 

Stadtelternrat Schwerin

10 Delegierte im LER

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