Der Landesschulbeirat
Der Landesschulbeirat berät die oberste Schulbehörde bei allen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Schule. Laut Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern beruft die Bildungsministerin den Landesschulbeirat für eine Dauer von zwei Jahren.
Mitglieder im Landesschulbeirat sind:
- Gewerkschaften und Verbände der Lehrerinnen und Lehrer
- Schülerinnen und Schüler
- Eltern
- Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen der
- Hochschulen
- Industrie- und Handelskammern
- Handwerkskammern
- Landwirtschaftskammer
- kommunale Spitzenverbände
- freie Schulträger
- Kirchen und andere
Der Vorstand des Landesschulbeirats Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Februar 2019 für die Amtszeit bis Februar 2021 neu konstituiert. Peter Todt, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin und Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung, wurde zum neuen Vorsitzenden gewählt. Als seine Stellvertretung werden ihn Martina Richter vom Landeselternrat und Maik Walm vom Landesvorstand der GEW unterstützen.