Corona-Maßnahmen an Schulen ab dem 21. März 2022

„Wir haben immer gesagt, dass wir die Corona-Situation im Blick behalten und mit Augenmaß vorgehen. Aus diesem Grund haben wir heute, in Absprache mit den Expertinnen und Experten sowie den Wissenschaftlern, beschlossen, die Schülerinnen und Schüler bis zum 2. April weiterhin dreimal pro Woche zu testen.

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 Plan für Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Hygieneplan für SARS-CoV-2) 

Alle Schulen verfügen nach § 36 i. V. m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und aller an Schule Beteiligten beizutragen. Der vorliegende Hygieneplan für SARS-CoV-2 dient als Ergänzung des schulischen Hygieneplans.

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