Gemeinsame Position des Landeselternrates, des Kita-Landeselternrates und des Landesschülerrates Mecklenburg-Vorpommern
Ausgangslage und zentrale Forderung
Mit dem Schuljahr 2026/2027 beginnt der stufenweise Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder. Dieser gilt entsprechend zunächst für Kinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/30 hat jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Rechtsanspruch richtet sich explizit an alle Kinder des Primarbereiches in öffentlichen und in freier Trägerschaft befindlichen Grundschulen sowie in Förderschulen.
Er umfasst grundsätzlich acht Stunden an fünf Werktagen unter Anrechnung der Unterrichtszeit und gilt auch in den Ferien, unter landesrechtlichen Schließzeiten von bis zu vier Wochen.
In Mecklenburg-Vorpommern wird der Rechtsanspruch wesentlich im Zusammenwirken von Grundschule und Hort erfüllt. Der Hort ist dabei eine sozialpädagogische Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe mit eigenständigem Bildungs-, Erziehungs- und Förderauftrag. Der Rechtsanspruch sichert zunächst den Zugang und einen zeitlichen Umfang. Er regelt aber noch nicht, welche pädagogische Qualität Kinder tatsächlich erfahren. Ohne landesweit verbindliche Standards drohen erhebliche regionale Unterschiede bei Personal, Leitung, Beteiligung, Inklusion, Räumen, Verpflegung, Ferienangeboten, Mobilität und sozialräumlicher Versorgung.
Auch international und im deutschen Ländervergleich zeigt sich, dass der Ausbau des Ganztags einen gemeinsamen Qualitätsrahmen benötigt. Schweden bindet die schulergänzende Bildung in einen staatlichen Lehrplan ein, Finnland verbindet nationale Grundlagen mit kommunalen Umsetzungsplänen und Norwegen regelt die schulische Freizeitbetreuung durch einen verbindlichen Rahmenplan. Die norwegische Evaluation zeigt zugleich: Pädagogische Vorgaben werden nur wirksam, wenn ausreichend Personal, Entwicklungszeit, Qualifizierung und fachliche Begleitung zur Verfügung stehen. In Deutschland reichen die Ansätze von verbindlichen Standards in Berlin über einen in die Ganztagsrichtlinie eingebundenen Qualitätsrahmen in Hessen bis zu landesweiten Entwicklungs- und Evaluationsinstrumenten in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.
Mecklenburg-Vorpommern verfügt mit der Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder und mit der Verwaltungsvorschrift „Ganztägiges Lernen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern“ bereits über wichtige pädagogische Grundlagen und eigenständige Konzeptionen zur Arbeit in der Ganztagsschule sowie im Hortbereich. Eine gemeinsame Bildungskonzeption gibt es allerdings nicht, welche gemeinsame Qualitätskriterien für den Ganztag regelt. Erforderlich ist deshalb ein ergänzender Landesrahmen, der die pädagogischen Grundlagen aufnimmt und mit verbindlichen Standards für Bildung, Personal, Leitung, Kooperation, Räume, Verpflegung, Zugänglichkeit, Finanzierung, staatliche Steuerung und Qualitätsentwicklung verbindet.
Ganztägige Bildung ist weder eine Verlängerung des Unterrichts noch bloße Betreuung. Sie ist ein gemeinsamer Bildungs-, Lebens- und Entwicklungsraum, in dem Schule, Hort, Schulsozialarbeit und weitere Partner in geklärter Verantwortung zusammenwirken. Kinder müssen dort verlässlich Beziehungen, Zugehörigkeit, Selbstbestimmung, Spiel, Erholung, Bildung, Schutz und gleichberechtigte Teilhabe erfahren.
Landeselternrat, Kita-Landeselternrat und Landesschülerrat fordern deshalb:
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern beschließt einen verbindlichen Landesstandard für ganztägige Bildung und Förderung im Grundschulalter. Er gilt aufeinander abgestimmt für Grundschule, Hort und weitere beteiligte Angebote und verbindet pädagogische Mindestqualität mit einer gesicherten personellen, räumlichen, rechtlichen und finanziellen Umsetzung.
Der Landesstandard ist mit dem Zukunftspakt Kita und dem schulischen Perspektivplan zu verzahnen, der Qualitätsentwicklung, Beschäftigungssicherung, Finanzierung und demografische Strukturentwicklung gemeinsam bearbeitet.